Banken

Wir sind Ermöglicher: Ob Wachstum, Gründung, Nachfolge oder Stabilisierung – mit unseren Sicherheiten in Form von Ausfallbürgschaften erleichtern wir unabhängig und kompetent Ihre Kreditvergabe.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Erfolgreich mit Bürgschaft:
Jenny Gartemann, Raumspot, Potsdam

Vorteile

MASSGESCHNEIDERTE LÖSUNGEN

Mit Ausfallbürgschaften und Beteiligungskapital nehmen wir Ihnen einen Teil des Risikos ab und bieten als neutraler Partner maßgeschneiderte Lösungen für Sie und Ihre Kunden. Wir prüfen die Vorhaben Ihrer Kunden auf Machbarkeit und entwickeln gemeinsam mit Ihnen eine passgenaue Finanzierung.

Sie können Ihren Kunden einen günstigeren Zins gewähren, weil unsere Bürgschaften und Beteiligungen das Rating der Unternehmen verbessern.

MEHR SPIELRAUM FÜR KREDITINSTITUTE

Bürgschaften der Bürgschaftsbanken können eine Kreditzusage seitens der Banken und Sparkassen ermöglichen, auch wenn Unternehmen keine oder keine ausreichenden Kreditsicherheiten besitzen. Somit erhöht sich der Spielraum für Ihr Kreditinstitut.

Mit unseren Finanzierungsinstrumenten wird das Eigenkapital, das Ihre Bank oder Sparkasse zur Unterlegung von Krediten an Unternehmen gesetzlich benötigt, auf ein Minimum beschränkt.

Was Banken wissen müssen

Ja, von Kontokorrent über Auftragsfinanzierung, Saisonkredite, Avalrahmen bis Betriebsmitteldarlehen und Investitionskredit.

Ja, jedoch nicht beim Landesbürgschaftsprogramm für den Mittelstand.

Kündigungen verbürgter Kredite sind der Bürgschaftsbank unverzüglich mitzuteilen. Nach der Kündigung leitet die Hausbank alle notwendigen Schritte zur Abwicklung des Engagements ein. Dazu gehört auch die Inanspruchnahme unserer Bürgschaft. Eine solche ist bereits möglich, wenn gewährleistet ist, dass die weitere Abwicklung des Engagements mit Nachdruck erfolgt.

Zwecks Inanspruchnahme unserer Bürgschaft können Sie unser Formular „Ausfallmeldung“ (PDF) abrufen. Mit Letzterem können Sie die Ausfallmeldung bequem an Ihrem PC erstellen, anschließend ausdrucken, unterzeichnen und an uns übersenden.

Die Berechnung des aus unserer Bürgschaft zu regulierenden Ausfallschadens einschließlich unserer Bürgschaftszahlung können wir sodann mit unserem Abrechnungsprogramm für Sie durchführen. Selbstverständlich erhalten Sie Gelegenheit, diese Abrechnung zu überprüfen.

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PERSÖNLICHE BERATUNG

Haben Sie noch Fragen?

Unsere Finanzierungsexperten beantworten gern alle Fragen zu den Themen Unternehmensgründung, Nachfolge und Wachstum.

0331-64963-0

Unser Beratungstag: Keine Unterlagen nötig. Immer mittwochs von 12 bis 17 Uhr.
Bitte vereinbaren Sie Ihren individuellen Termin per Telefon oder E-Mail.

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