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Häufig gestellte Fragen

Finden Sie hier die Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen rund um das Thema Bürgschaft. Sollten Sie nicht finden was Sie suchen, zögern Sie nicht, uns über das Kontaktformular zu kontaktieren.

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Fragen und Antworten

Eine Bürgschaft der Bürgschaftsbank Brandenburg ist der Ersatz für fehlende oder nicht bewertbare Sicherheiten des Unternehmens. Durch die Ausfallbürgschaft der Bürgschaftsbank wird das Risiko der Hausbank um bis zu 80 Prozent gesenkt und die Kreditvergabe damit erleichtert.

Bürgschaftsbanken helfen, wenn betriebswirtschaftlich sinnvolle Vorhaben zu finanzieren sind, aber bankübliche Sicherheiten fehlen. Zum Beispiel bei einer Existenzgründung, oder wenn ein Betrieb übernommen wird. Auch Investitions- und Wachstumsfinanzierungen sowie Kontokorrent- und „Avalrahmen“ (z.B. für Gewährleistungs-, Anzahlungs- oder Vertragserfüllungsbürgschaften) werden durch Bürgschaften der Bürgschaftsbank abgesichert. Bürgschaftsbanken nehmen auf diesem Wege den Hausbanken bis zu 80 Prozent des Risikos ab.

Voraussetzung für die Vergabe von Bürgschaften und Garantien ist, dass die Unternehmer (kleine und mittlere Betriebe sowie Freiberufler) über ein wirtschaftlich sinnvolles und erfolgsträchtiges Konzept sowie eine den Anforderungen entsprechende Qualifikation verfügen. In allen Fällen erfolgt die Zustimmung durch den Bürgschaftsausschuss.

Nein. Bürgschaften können für jedes wirtschaftlich sinnvolle Vorhaben im Rahmen der Förderrichtlinien und unter Beachtung der EU-Fördergrundsätze gewährt werden. Sie kommen gleichermaßen für Investitionskredite wie auch für Betriebsmittelkredite (Kontokorrentkredite) und so genannte Avalkredite in Frage.

Die Bürgschaftslaufzeit beträgt maximal 15 Jahre. Bei Programmkrediten der öffentlichen Hand mit längeren Laufzeiten sowie Baufinanzierungen kann die Laufzeit bis zu 23 Jahren betragen. Die persönliche Haftung des/der Unternehmer(s) und die Zurverfügungstellung der vorhandenen Sicherheiten ist obligatorisch. Die aktuellen Konditionen können dem Konditionen- und Preisverzeichnis entnommen werden.

Nein. Bürgschaften können für jedes wirtschaftlich sinnvolle Vorhaben im Rahmen der Förderrichtlinien und unter Beachtung der EU-Fördergrundsätze gewährt werden. Sie kommen gleichermaßen für Investitionskredite wie auch für Betriebsmittelkredite (Kontokorrentkredite) und so genannte Avalkredite in Frage.

  • Bürgschaft Klassik: Kredit bis 2,5 Mio. Euro 
  • Bürgschaft ohne Bank: Kredit 400.000 Euro, von Kreditnehmer gestellt
  • Brandenburg GO: Kredit bis 250.000 Euro
  • Unternehmersofortkredit: Kredit bis 125.000 Euro
  • Handwerkersofortkredit: Kredit bis 125.000 Euro
  • Landesbürgschaften für den Mittelstand: Kredit bis 4 Mio. Euro

→ Ausführliche Informationen zu den Programmen

Ja, von Kontokorrent über Auftragsfinanzierung, Saisonkredite, Avalrahmen bis Betriebsmitteldarlehen und Investitionskredit.

Ja, mit „Bürgschaft ohne Bank“ (BoB). Bei „Bürgschaft Klassik“ unter „Gremienvorbehalt“.

Ja, jedoch nicht beim Landesbürgschaftsprogramm für den Mittelstand.

Die ordnungsgemäße Mittelverwendung ist Pflicht. Dabei geht die Bürgschaftsbank grundsätzlich von einer ordnungsgemäßen Verwendung der Mittel aus. Sie wird nur dann entsprechende Nachweise erbitten, wenn es im Einzelfall erforderlich wird. Da zwischen der Verwendung der Finanzierungsmittel und der Inanspruchnahme einer Bürgschaft Jahre liegen können, empfehlen wir, die Verwendung der Kreditmittel zu überwachen und die entsprechenden Nachweise frühzeitig den Akten beizufügen.

Sollten die Mittel anders als im Bürgschaftsprotokoll verwendet werden, bedarf es der Zustimmung der Bürgschaftsbank. Informieren Sie uns bitte unverzüglich!

Bitte informieren Sie uns rechtzeitig, wenn bei einem Kreditengagement Fehlentwicklungen erkennbar sind. Dies gilt auch für Liquiditätsengpässe bzw. Überziehungen. Die Chance zur Konsolidierung bzw. Sanierung des Unternehmens können wir dann gemeinsam wahrnehmen.

Kündigungen verbürgter Kredite sind der Bürgschaftsbank unverzüglich mitzuteilen. Nach der Kündigung leitet die Hausbank alle notwendigen Schritte zur Abwicklung des Engagements ein. Dazu gehört auch die Inanspruchnahme unserer Bürgschaft. Eine solche ist bereits möglich, wenn gewährleistet ist, dass die weitere Abwicklung des Engagements mit Nachdruck erfolgt.

Zwecks Inanspruchnahme unserer Bürgschaft können Sie unser Formular „Ausfallmeldung“ (PDF) abrufen. Mit Letzterem können Sie die Ausfallmeldung bequem an Ihrem PC erstellen, anschließend ausdrucken, unterzeichnen und an uns übersenden.

Die Berechnung des aus unserer Bürgschaft zu regulierenden Ausfallschadens einschließlich unserer Bürgschaftszahlung können wir sodann mit unserem Abrechnungsprogramm für Sie durchführen. Selbstverständlich erhalten Sie Gelegenheit, diese Abrechnung zu überprüfen.

Kündigungen verbürgter Engagements sind der Bürgschaftsbank unverzüglich mitzuteilen. Dies gilt auch für wesentliche Veränderungen der wirtschaftlichen Verhältnisse. Ihre Ansprechpartner sind:

Natalie Bilitza
0331/649 63 52
bilitza@bb-br.de

Claudia Schluckebier
0331/649 63 53
schluckebier@bb-br.de

Ingolf Weber
0331/649 63 51
weber@bb-br.de

 

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